Veranstaltung: | AK Soziales (GRÜNE Köln) am 27.8.2019 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | AK Soziales (Grüne Köln) |
Beschlossen am: | 27.08.2019 |
Eingereicht: | 29.08.2019, 11:41 |
Vorschlag zur Antragsberatung
Beschlusstext
1. Die Antragfrist für ÄAs wird auf 19:30 Uhr festgelegt.
2. Beratung/Beschluss über den Gesamtverfahrensvorschlag zu den ÄAs, die
(modifiziert) übernommen übernommen wurden (je 5 Minuten Pro & Contra).
3. Beratung der restlichen ÄAs in der Reihenfolge der Einreichung.
4. Standard-Beratung für ÄAs: je 2,5 Minuten Pro- und Contra-Rede, zwei wei-
tere geloste quotierte Redebeiträge je 2 Minuten. Gegenredner*innen entsprechend
Verfahrensvorschlägen (Seite 9-11). Wenn keine Gegenrede gehalten wird entfallen
auch etwaige weitere Wortbeiträge! Wenn sich keine Frauen melden wird kurz
abgefragt/abgestimmt, ob die Wortbeiträge der Männer trotzdem zugelassen werden.
5. Abweichende Beratungsvarianten entsprechend der Verfahrensvorschläge (Seite
9-11):
A.) Kurz-Beratung mit je 3 Minuten Pro- und Contra-Rede ohne weitere
Redebeiträge
B.) Längere Beratung mit insgesamt vier quotierten Wortbeiträgen (zusätzlich zu
den Pro- und Contra-Reden)
6. Falls bis 21:30 Uhr noch keine Schlussabstimmung über das komplette Papier
erfolgt ist, wird die Antragsbefassung bis maximal 22 Uhr verlängert mit jeweils
verkürzten Rede- und Debattenzeiten: mit je 2 Minuten für Pro- und Contra-Reden,
weitere Redebeiträge entfallen.
7. Wenn bis 22 Uhr keine Schlussabstimmung erfolgt ist wird zunächst abgefragt
ob die Versammlung einstimmig einer Fortführung zustimmt. Ist dies nicht der
Fall, wird eine Sondersitzung des Arbeitskreises anberaumt. Den Termin legen die
AK-Sprecher*innen nach bestem Ermessen fest.
8. Das vom AK beschlossene Positionspapier darf von den AK-Sprecher*innen noch
in Hinsicht auf grammatikalische Probleme sowie Zeichensetzungs- und
Rechtschreibfehler korrigiert werden.
9. Eine womöglich falsche oder unzureichende Genderung darf von den AK-
Sprecher*innen nachträglich korrigiert werden.
10. Nach den Korrekturen wird das Positionspapier von den AK-Sprecher*innen
unverzüglich als Antrag für die Kreismitgliederversammlung der Kölner Grünen am
21.9.2019 eingereicht.
11. Die AK-Sprecher*innen werden beauftragt im Vorfeld der KMV in Absprache mit
dem Kreisvorstand geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorzubereiten.