Veranstaltung: | AK Soziales (GRÜNE Köln) am 27.8.2019 |
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Antragsteller*in: | AK Soziales (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.05.2020, 12:25 |
A2: Corona_Upd_Kapitel_12_Wohnen_und_Wohnungslosigkeit
Antragstext
Köln ist eine Stadt der Vielfalt, attraktiv für viele Menschen, die gern hier
leben und arbeiten. Gleichzeitig steigen die Mietpreise. Und das Angebot an
Wohnraum hält nicht Schritt mit der Bevölkerungsentwicklung. Die Nachfrage v. a.
nach bezahlbarem Wohnraum wird schon seit Jahren nicht durch die Anzahl neu
gebauter Wohnungen gedeckt. Jährlich müssten mindestens 6000 Wohneinheiten
entstehen, um den Bedarf der wachsenden Stadt zu decken. Auch der Anteil an
öffentlich geförderten Wohnungen im Stadtgebiet sinkt weiter und lag in 2018 nur
noch bei 38 623 Wohnungen (6,9 %). Steigende Mieten und Wohnraummangel betreffen
dabei mittlerweile viele Bevölkerungsgruppen, wie junge Familien,
Alleinerziehende, Migrant*innen und Geflüchtete, Studierende und Auszubildende
sowie Rentner*innen. Insbesondere sind dabei Menschen mit geringem Einkommen in
drastischem Ausmaß betroffen. Viele Menschen geben heute mehr als die Hälfte
ihres Einkommens für die Miete aus, sodass dann das Geld für wichtige andere
Lebensbereiche fehlt. Auch wenn wichtige Rahmenbedingungen, die für gutes und
bezahlbares Wohnen in Köln notwendig sind, durch Bundes- und Landesregierungen
getroffen werden, so gibt es doch Möglichkeiten, um auf kommunaler Ebene
steuernd in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Wir GRÜNE wollen diese Spielräume
aktiv nutzen, um bezahlbaren Wohnraum für eine wachsende Bevölkerung zu erhalten
und zu schaffen.
bei Neubauvorhaben darauf achten, dass flexible Grundrisse realisiert
werden, die die spätere Teilung oder auch Zusammenlegung von Wohnungen
ermöglicht, wobei es um Flexibilität in beide Richtungen geht: Wohnungen
können kleiner, aber auch größer werden, z. B. bei Bedarf von Familien,
WGs oder Patchwork.
uns dafür einsetzen, die Kölner Wohnraumschutzsatzung zu verschärfen –
dazu braucht es eine Erweiterung des Wohnungsaufsichtsgesetzes des Landes
NRW, worin die Möglichkeit einer Registrierungspflicht für alle
Anbieter*innen und Bewerber*innen von Ferienwohnungen enthalten sein muss,
und eine erhebliche Erhöhung der Strafgebühren.
Wie viele Menschen tatsächlich in Köln auf der Straße leben, darüber gibt es
keine validen Zahlen. Die Gesamtzahl der von der Stadt Köln untergebrachten und
betreuten wohnungslosen Menschen mit Sozialhilfeanspruch lag 2018 bei knapp 6000
Personen. Die Schätzungen lagen 2018 bundesweit bei 678000 wohnungs- und 41000
obdachlosen Personen. Auch zu Kindern und minderjährigen Jugendlichen in
prekären Wohnverhältnissen oder zu alleinlebenden Kindern ohne feste Unterkunft
gibt es keine gesicherten Zahlen. Ein Leben auf der Straße ist mit physischen
und psychischen Erkrankungen verbunden. Insbesondere Frauen* sind aufgrund
unterschiedlicher Problemlagen, wie Gewaltbetroffenheit oder besondere
Abhängigkeitsverhältnisse, von verdeckter Obdachlosigkeit und verschiedensten
Krankheitsbildern betroffen.
gemeinsam mit unserem Sozialdezernenten die sog. „Humanitären Hilfen für
Menschen aus Ländern der EU-Osterweiterung“ installiert, denn zugewanderte
Menschen aus den osteuropäischen Ländern auf der Suche nach Arbeit stehen
vor besonderer Gefährdung und ohne Anspruch auf Sozialleistungen droht
ihnen häufig ein Leben in Armut, schlimmstenfalls Obdachlosigkeit und
Verelendung.
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